Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung lautet nach Rechtsabbiegeunfällen der Vorwurf der Staatsanwaltschaften gegenüber Lkw-Fahrern. In zwei vorliegenden Fällen waren selbst Abbiegeassistenten nur bedingt hilfreich.

Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung lautet nach Rechtsabbiegeunfällen der Vorwurf der Staatsanwaltschaften gegenüber Lkw-Fahrern. In zwei vorliegenden Fällen waren selbst Abbiegeassistenten nur bedingt hilfreich.