Weniger Pflichten beim Lieferkettengesetz: Neue Vorgaben entlasten Logistiker

Das Bundeskabinett hat das Lieferkettengesetz angepasst. Unternehmen müssen künftig keine Berichte mehr vorlegen – die Sorgfaltspflichten gelten jedoch fort. Für die Logistikbranche bleibt dies entscheidend.